Fragen und Antworten


Muss ich meinen langjährigen Lieferanten bei einem Leasingvertrag wechseln?

Nein. Sie sind völlig frei in der Wahl der Gerätehersteller und der Abrechnungsdienstleister.

 

Muss ich als Abrechnungsdienstleister immer Vertragsnehmer sein?

Es gibt zwei Vertragsmodelle zur Auswahl: Sie selbst können die Messgeräte durch Instrument Lease finanzieren lassen und analog mit Ihrem Kunden einen Mietvertrag abschließen oder Ihr Kunde mietet die Geräte direkt bei Instrument Lease.

 

Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Eichfrist automatisch?


Nein, er endet mit dem Ablauf der Eichfrist und Sie sind an keine Kündigungsfristen gebunden. Gern schließen wir einen neuen Mietvertrag mit Ihnen.

 

Ist bei einer Verlängerung des Leasingvertrags mit einer Erhöhung der Kosten zu rechnen?


Da der Leasingvertrag mit Ablauf der Eichfrist endet, haben Sie bei Abschluss eines neuen Mietvertrages mit der Instrument Lease die volle Kontrolle und Entscheidungsfreiheit hinsichtlich veränderter Vertragsbedingungen oder Kosten.

 

Kann ich nach Ablauf der Eichfrist den Gerätehersteller wechseln?


Selbstverständlich. Die alten Geräte werden demontiert und bei Abschluss eines neuen Leasingvertrages genießen Sie weiterhin die volle Entscheidungsfreiheit.

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