Leistungen - Ablauf - Grundlagen

Das Leasingangebot der Instrument Lease zeichnet sich durch eine Besonderheit im Vergleich zu üblichen Leasingverträgen aus:
Es ist an keinen Gerätehersteller gebunden und läßt dem Leasingnehmer außerdem völlig freie Hand bei der Wahl des Installationsservices.

Instrument Lease bietet Ihnen eine Komplettfinanzierung der Messgeräte einschließlich der Einbaukosten. Durch die freie Wahl der Geräte sowie der beteiligten Handwerker oder Dienstleister bleiben Sie als Kunde völlig unabhängig. Die Leasingkosten werden von den Wohnungsmietern getragen, so dass für Sie jegliche Anschaffungs-, Installations- und Nebenkosten entfallen und die eigene Liquidität geschont bleibt.

Zwei Vertragsmodelle stehen zur Auswahl:
Hausverwaltung- oder Eigentümer, Energieversorger oder Kommune werden direkt Kunde von Instrument Lease und mieten die Geräte bei uns an. Der Abrechungsdienstleister sorgt für den Einkauf und die Montage vor Ort.

oder
Als Abrechnungsdienstleister schließen Sie einen Dienstleistungs- und Leasingvertrag mit Hausverwaltung- oder Eigentümer, Energieversorger oder Kommune ab. Analog mieten Sie als Abrechnungsdienstleister die Messgeräte bei Instrument Lease.

Ist die Eichfrist der Geräte abgelaufen (in der Regel nach 60-120 Monaten), endet auch der Leasingvertrag.

 

Der Ablauf

Die Abwicklung ist völlig unkompliziert:


Kalkulation des Mietpreises aus (Gerätepreis + Eichgebühr + Montage) x Mietfaktor. Letzterer richtet sich bei Zählern nach der Eichzeit und bei elektronischen Heizkostenverteilern nach der Nutzugsdauer der Geräte. Sie oder Ihr Kunde senden die unterschriebenen Anträge im Original an Instrument Lease. Die Laufzeit des Leasingvertrages richtet sich dabei nach den Eichzeiten oder Nutzungsdauern.
Wir senden die Leasingvertragsbestätigung an den Leasingnehmer.
Die Zähler werden installiert. Nach dem Einbau senden Sie uns die unterschriebene Einbaubestätigung und die auf die Instrument Lease ausgestellten Rechnungen zu.

Instrument Lease begleicht die Rechnungen und zieht die Leasingraten wie vereinbart ein.

 

Was sagt das Gesetz?

Die Heizkostenverordnung verpflichtet alle Wohnungseigentümer, Heizkosten und Wasserverbrauch über geeichte Messgeräte abzurechnen und nach Ablauf der Eichfrist muss eine neue Eichnung erfolgen.


Bei einem Leasingvertrag mit Instrument Lease werden die Geräte deinstalliert und die Leasingvertragslaufzeit endet zu diesem Zeitpunkt.
Auf Wunsch wird der Mietvertrag erneuert und die alten Geräte werden durch neue ersetzt. Auch zu diesem Zeitpunkt gilt wieder die freie Wahl der Geräte und Installationsbetriebe.

Die Miete für die Leasinggeräte, die Kosten für Installation, Ablesung und die Erstellung der Abrechnung werden im Einklang mit dem Mietgesetz und der Nebenkostenverordnung vom Wohnungsmieter getragen. Für die Wohnungsmieter ergibt sich der Vorteil, dass die Geräte zur Erfassung des individuellen Energie- und Wasserverbrauchs stets auf dem aktuellsten Stand der Technik sind.

Formulare zum Download finden Sie unter Service >>>